Auch nachts mit Martinshorn?

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Bei dringenden Einsätzen dürfen Fahrzeuge von Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder THW Sonder- und Wegerechte gemäß den §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen. Dies geschieht unter Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn („Martinshorn“). Für die Fahrer von Einatzfahrzeugen bedeutet dies, dass sie jederzeit –also auch in der Nacht- verpflichtet sind, das Martinshorn einzuschalten. Oftmals wird –wenn es die Verkehrssituation zulässt- aus Rücksicht auf die Bevölkerung darauf verzichtet.

  

Wie Sie möglicherweise auch aus eigener Erfahrung wissen, ist dies aber nicht immer möglich. Vielleicht erinnern Sie sich beim nächsten Mal an diese Zeilen, wenn Sie nachts von einem Einsatzhorn geweckt werden.

  

Auf vielen Internetseiten von Feuerwehren findet sich zu diesem Thema nachfolgender Text, den wir an dieser Stelle unkommentiert übernehmen:

  

  

Die Idioten von der Feuerwehr und den anderen Hilfsorganisationen
  
Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.

Nachts um drei Uhr fährt mit Tatü Tata und Radau- die Feuerwehr, der Rettungsdienst, das Technische Hilfswerk oder eine der anderen Hilfsorganisationen mit ihren größtenteils freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern an Ihrem Haus vorbei.

Sie werden sofort wach und denken eventuell...

"Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?"

oder

"Na ja, nach §38 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren"

oder (am wahrscheinlichsten)

"Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?"
  
Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht,
dass diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich in ihrem Bett schlummerten wie Sie, bevor sie der Alarm aus dem Schlaf gerissen hat?

  

Dass diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie?

Aber dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen sowieso nicht mehr schlafen können, weil man halt nicht so gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder verunfallten Fahrzeug gerettet hat?

  

Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz § 38 StVO das Martinshorn auslassen, oder weil Sie nicht an einer
Hauptverkehrsstraße wohnen.

  

Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, dem THW oder von den anderen Hilfsorganisationen aufregen.

Außerdem denken die inzwischen schon selbst:

  

"Warum mache ich IDIOT das eigentlich ???"

  

Verfasser: unbekannt