Im Notfall ganz wichtig: FEUERWEHRZUFAHRTEN

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Sekunden können Leben retten. Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn zu einer Einsatzstelle fährt, ist schnelles Handeln angesagt. Stellen Sie sich vor die moderne Drehleiter der Feuerwehr Röthenbach wird zu einem Brand bzw. Notfall gerufen und erreicht das Gebäude nicht, weil eine geeignete Feuerwehrzufahrt fehlt oder nicht benutzbar ist. Auch rücksichtslos geparkte Fahrzeuge können für Großfahrzeuge ein unüberwindbares Hindernis darstellen und Menschenleben gefährden. Damit es erst gar nicht so weit kommt, beachten Sie bitte folgende Hinweise Ihrer Feuerwehr:

  

Feuerwehrzufahrt - was ist das?

  

Feuerwehrzufahrten dienen der ungehinderten Erreichbarkeit eines Anwesens bzw. Gebäudes durch die Feuerwehr im Brandfall oder in sonstigen Notfällen (z. B. Rettung kranker oder verletzter Personen über die Drehleiter) und müssen daher immer freigehalten werden.

  

Wie erkennt man eine Feuerwehrzufahrt?

  

Das rechteckige Schild mit rotem Rand, weißem Schriftfeld und schwarzer Schrift ist an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Verkehrfläche (Gehweg/Straße) und Privatgrund angebracht. Es ist ein amtliches Verkehrszeichen. Die amtliche Kennzeichnung erfolgt entweder durch die Einprägung des Gemeindenamens im rechten unteren Eck oder die Anbringung eines Gemeindesiegels.

 

 

Was ist zu beachten?

  

Das Schild verbietet das Halten und damit auch das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten. Wer sein Fahrzeug in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt abstellt, muss -wie beim Halten und Parken in einer Feuerwehranfahrtszone oder einem Rettungsweg auch- mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Außerdem droht eine Abschleppung, auch ohne dass ein akuter Notfall vorliegen muss. Die dabei entstehenden nicht unerheblichen Kosten muss der Betroffene tragen.

    

Wer sorgt für die Freihaltung bzw. Befahrbarkeit der Feuerwehrzufahrten auf dem (privaten) Anwesen?

  

Eigentümer oder Hausverwaltung hat mit Sorge dafür zu tragen, dass im Brandfall der Brandschutz durch die Feuerwehr möglichst effektiv erfolgen kann. Das bedeutet, es muss durch sie sichergestellt werden, dass die vorgeschriebenen Feuerwehrzufahrten und die erforderlichen Stellflächen für die Feuerwehr stets freigehalten werden und befahrbar sind. Dies ist also eine organisatorische Aufgabe, die mit in den Verantwortungsbereich der Eigentümer bzw. Hausverwaltung fällt.

 

Was ist aus Sicht der Feuerwehr noch zu raten bzw. zu sagen?

 

·         Halten Sie im Interesse der Sicherheit ihrer Mitmenschen Feuerwehranfahrtszonen bzw. Feuerwehrzufahrten immer frei. Nur so kann die Feuerwehr ohne kostbare Zeit zu verlieren schnell und wirkungsvoll helfen.

·         Die Feuerwehr ist auf geeignete Zufahrten angewiesen, wenn die Drehleiter zur Menschenrettung zum Einsatz kommt. Diese Art von Rettung wird z. B. dann notwendig, wenn ein mehrgeschossiges Gebäude mit Arbeits- oder Aufenthaltsräumen nur über eine Treppe verfügt und keine weiteren Vorkehrungen, wie Treppen im Freien, Notleitern oder ähnliche Einrichtungen, vorhanden sind.

·         Bedenken Sie, dass auch für die Einbiegeradien im Bereich der Feuerwehrzufahrten immer genügend Flächen bzw. Platz benötigt wird. Feuerwehrfahrzeuge benötigen viel mehr Platz als ein PKW. Eine Drehleiter beansprucht einen Wendekreis von 21 Metern! Ein gegenüber einer Feuerwehrzufahrt oder im Kreuzungsbereich abgestelltes Fahrzeug kann also bereits zum Problem werden.

·         Achten Sie zudem darauf, dass grundsätzlich eine Restbreite von mindestens 3 Metern verbleibt, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einer Straße oder Zufahrt abstellen. Großfahrzeuge der Feuerwehr brauchen diesen Platz, um die Engstelle passieren zu können.

·         Im Brandfall ist die Feuerwehr häufig auf eine unabhängige Löschwasserversorgung angewiesen. Im gesamten Stadtgebiet sind deshalb in regelmäßigen Abständen Hydranten eingebaut. Viele davon sind als „Unterflurhydranten“ unter der Erde installiert und an dem ovalen Deckel im Boden, der mit der Aufschrift „HYDRANT“ versehen ist, gekennzeichnet (siehe Foto). Parken Sie Ihr Fahrzeug niemals über einer solchen Wasserentnahmestelle bzw. unmittelbar neben einem „Überflurhydranten“!

·         Wer sich rücksichtslos verhält macht sich evtl. mitschuldig. Lassen Sie es nicht so weit kommen und ersparen Sie sich vermeidbare Kosten und Ärger bzw. Unannehmlichkeiten.

   

 

Die Freiwillige Feuerwehr Röthenbach steht 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr bereit, um ihren Mitbürgern zu helfen, wenn eine Notlage eintritt. Helfen Sie uns dabei, indem Sie obige Hinweise beachten! Vielen Dank.