Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich bei Blaulicht und Martinshorn verhalten sollen. Dies führt bei Einsatzfahrten von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr nicht selten zu gefährlichen Situationen. Immer wieder auch ein Ärgernis: auf Autobahnen wird sehr oft keine Rettungsgasse gebildet und Einsatzfahrzeuge dadurch erheblich behindert. Rasche und möglicherweise lebensrettende Hilfe wird so verzögert. Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:
Bei Blaulicht keine Panik!
Wenn Sie im Auto unterwegs sind und ein Martinshorn hören: Radio ausschalten und Fenster öffnen. So können Sie am besten feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Drei Grundregeln sind dabei zu beachten:
„Zum Straßenrand ausweichen“ lautet ein probates Rezept, wenn ein Einsatzfahrzeug von hinten naht. Kommt es von der Seite, ist sofortiges Anhalten anzuraten. Dabei nicht vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes Bremsmanöver ohne Blick nach hinten kann leicht einen Auffahrunfall auslösen. Ein Ausweichmanöver kann den Autofahrer auf der benachbarten Fahrspur in Bedrängnis oder einen Radfahrer zum Sturz bringen.
Im Stau das richtige tun! Doch was, wenn das Feuerwehrfahrzeug sich von hinten nähert und es keine Ausweichmöglichkeit nach vorne gibt? Selbstverständlich ist es dann erlaubt und sogar geboten, ihm –wenn möglich- die Bahn durch Ausweichen auf einen Rad- oder Fußweg freizumachen. Auch vor einer roten Ampel muss der Autolenker nicht stehen bleiben, wenn er der Feuerwehr durch ein Überqueren der Haltelinie mit seinem Wagen den weg freimachen kann.
Aber Achtung: alle Manöver, die hier ausnahmsweise zulässig und sonst von der Straßenverkehrsordnung verboten sind, verlangen größte Vorsicht. Kein anderer Fahrer, kein Radler oder Fußgänger darf durch das Verhalten in Gefahr gebracht werden!
Das B-G-A – Reaktionsschema
Da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie sie sich bei der Begegnung verhalten sollen, wurde ein einfaches Reaktionsschema entwickelt:
B linker betätigen
G eschwindigkeit reduzierem
A nhalten am Straßenrand
Dieses Schema gilt sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als auch Verkehrsteilnehmern, denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen.
Rettungsgassen auf Autobahnen und anderen Straßen
Auf Autobahnen und anderen Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren gebieten die Straßenverkehrsordnung, dass eine Gasse für die Retter freizuhalten ist. Diese ist auch zu bilden, wenn noch kein Einsatzfahrzeug zu sehen ist! Halten Sie die Gasse auch dann noch frei, wenn bereits mehrere Fahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr durchgefahren sind! Oft folgen weitere Fahrzeuge.
Bei Straßen mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung ist die Rettungsgasse zwischen diesen beiden Spuren vorzuhalten. Bei Straßen mit drei oder mehr Spuren halten Sie die Gasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur frei. Beim Heranrollen an einen Stau heißt es also, den Wagen frühzeitig nach links bzw. rechts einzuordnen und stets ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten, da dies ein späteres Ausweichen ermöglicht.
Bitte die Rettungsgasse immer freihalten! So ist es richtig:
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